1) programmfüllender Kinofilm in der Regel ab einer Länge von 60 Minuten für Spielfilme und Dokumentarfilme; für Kinder- und Nachwuchsfilme gilt eine geringere Mindestlaufzeit
2) sonstige Filme, insbesondere Kurz-, Animations- und Experimentalfilme sowie Videoprojekte
*/ Der Betrag umfasst die Förderungszusagen im rahmen der Projektförderung sowie den Anteil an Referenzmittel, der für konkrete neue Projekte verwendet wurde.
2) sonstige Filme, insbesondere Kurz-, Animations- und Experimentalfilme sowie Videoprojekte
*/ Der Betrag umfasst die Förderungszusagen im rahmen der Projektförderung sowie den Anteil an Referenzmittel, der für konkrete neue Projekte verwendet wurde.

