Quelle: Förderinstitutionen
Programmfüllender Kinofilm in der Regel ab einer Länge von 60 Minuten für Spielfilme und Dokumentarfilme, für Kinder- und Nachwuchsfilme gilt eine geringere Mindestlaufzeit; Fernsehfilme und -serien ab einer Länge von 23 Minuten; Sonstige Filme, insbesondere Kurz-, Animations- und Experimentalfilme sowie Videoprojekte
*/ Referenzmittel sind enthalten, sofern sie für ein konkretes Projekt bestimmt sind
**/ keine Detailangaben, laut Beschluss des Salzburger Landtages vom 1.2.2006, darf ein Rückschluss auf die natürliche oder juristische Person des Förderungsempfängers nicht möglich sein, wenn der Förderbeitrag 5.000 Euro übersteigt.
Programmfüllender Kinofilm in der Regel ab einer Länge von 60 Minuten für Spielfilme und Dokumentarfilme, für Kinder- und Nachwuchsfilme gilt eine geringere Mindestlaufzeit; Fernsehfilme und -serien ab einer Länge von 23 Minuten; Sonstige Filme, insbesondere Kurz-, Animations- und Experimentalfilme sowie Videoprojekte
*/ Referenzmittel sind enthalten, sofern sie für ein konkretes Projekt bestimmt sind
**/ keine Detailangaben, laut Beschluss des Salzburger Landtages vom 1.2.2006, darf ein Rückschluss auf die natürliche oder juristische Person des Förderungsempfängers nicht möglich sein, wenn der Förderbeitrag 5.000 Euro übersteigt.
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