EURIMAGES fördert die Herstellung von Spiel- und Dokumentarfilmen, Kinder- und Animationsfilmen, die als mindestens zweiseitige Koproduktionen zwischen Mitgliedsländern des Fonds produziert werden; als rechtliche Basis dient das Europäische Übereinkommen vom 2. Oktober 1992 über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen („Multilaterale Konvention“) bzw. zwischenstaatliche Filmabkommen.
Bei der Förderung handelt es sich um eine Spitzenfinanzierung (in jedem koproduzierenden Land müssen mindestens 50% der Finanzierung gesichert sein) bis zu einer Höhe von 15% (bei Projekten mit einem Herstellungsbudget von unter 1,5 Mio. Euro können Mittel bis zu 20% zugesagt werden). Eine Beteiligung von Nicht-Mitgliedsstaaten bis zu 30% des Herstellungsbudgets ist möglich. Die Förderung erfolgt in Form eines erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschusses, rückzahlbar ab dem ersten Nettoerlös des Produzenten.
Bei der Förderung handelt es sich um eine Spitzenfinanzierung (in jedem koproduzierenden Land müssen mindestens 50% der Finanzierung gesichert sein) bis zu einer Höhe von 15% (bei Projekten mit einem Herstellungsbudget von unter 1,5 Mio. Euro können Mittel bis zu 20% zugesagt werden). Eine Beteiligung von Nicht-Mitgliedsstaaten bis zu 30% des Herstellungsbudgets ist möglich. Die Förderung erfolgt in Form eines erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschusses, rückzahlbar ab dem ersten Nettoerlös des Produzenten.

