ÖSTERREICHISCHES FILMINSTITUT
Das Österreichische Filminstitut fördert bundesweit das österreichische Filmwesen nach kulturellen und wirtschaftlichen Aspekten. Ziel der Filmförderung ist es, die Herstellung, die Verbreitung und Vermarktung österreichischer Filme zu unterstützen, die geeignet sind, sowohl entsprechende Publikumsakzeptanz als auch internationale Anerkennung zu erreichen. Das Filminstitut fördert die Herstellung von Filmen nach dem Auswahl- und dem Erfolgsprinzip (Referenzfilmförderung).
www.filminstitut.at

FILMFONDS WIEN
Zweck des Fonds ist die internationale Aufwertung des Film- und Medienstandortes Wien und die Förderung von konkurrenzfähigen und programmfüllenden Filmen. Gefördert werden Filme, die zur Auswertung im Kino, Fernsehen oder in sonstigen audiovisuellen Medien bestimmt sind. Maßgebliches Kriterium für die Förderung von Projekten ist die jeweilige Bedeutung für die kulturelle und filmwirtschaftliche Wertschöpfung am Standort Wien.
www.filmfonds-wien.at
FILMFÖRDERUNG DES LANDES
NIEDERÖSTERREICH
Das Land Niederösterreich nimmt im Bereich Filmfinanzierung die Unterstützung von Filmproduktionen wahr, die einen sachlichen oder personellen Bezug zu Niederösterreich haben und/oder in Niederösterreich entstehen. Als wesentliche Entscheidungskriterien für die Zuerkennung einer Herstellungsförderung gelten künstlerische wie auch wirtschaftliche Faktoren, die einzeln oder in Kombination bewertet werden. Für Filme mit wirtschaftlichen und touristischen Aspekten stehen Mittel zur Verfügung, die je zur Hälfte aus den Budgets der Kultur- und der Wirtschaftsabteilung (ecoplus - Wirtschaftsagentur für NÖ) kommen.
www.noel.gv.at/KulturFreizeit/KulturFreizeit.htm

FILMFÖRDERUNG DES LANDES
OBERÖSTERREICH
Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt durch die oberösterreichische
Landesregierung auf Vorschlag der Abteilung Gewerbe, Arbeitsgruppe Wirtschaftspolitik des Amtes der oberösterreichischen Landesregierung. Die Abteilung Gewerbe wird in diesen Angelegenheiten vom „Oberösterreichischen Filmbüro für touristisch wirksame Produktionen“ beraten. Das Filmbüro prüft die Unterlagen und empfiehlt auf Grund objektiver Kriterien die Gewährung oder Ablehnung
walter.winetzhammer@ooe.gv.at
CINESTYRIA – FILMCOMMISSION AND FONDS
Die CINESTYRIA ist eine regionale, nationale und internationale Schnittstelle für Filmförderung, Information, Service und Support für Steiermark relevante Film- und TV-Projekte. Ziel ist die Förderung und Stärkung des österreichischen Filmschaffens, die Stärkung und Präsentation des Filmstandortes Steiermark als Standort für regionale, nationale und internationale Film- und TV-Produktionen mit filmwirtschaftlicher Relevanz.
www.cinestyria.steiermark.at

CINE TIROL
Hauptziel ist es, Tirol mit Hilfe von verschiedenen Anreizimpulsen zu einem attraktiven Film- und Fernsehproduktionsstandort zu machen. CINE TIROL realisiert dieses Ziel durch die Tätigkeit als regionale Film Commission und Location Service als auch als Filmförderer. Dabei bestimmen neben der künstlerischen Bewertung vor allem Kriterien wie der inhaltliche Tirol-Bezug und/oder der wirtschaftliche Tirol-Effekt die Entscheidung des Cine Tirol Beirates.
www.cinetirol.com
FÖRDERUNG DES LANDES
SALZBURG FÜR KOMMERZIELLE
FILMPRODUKTIONEN
Die Förderung des Landes Salzburg für kommerzielle Filmproduktionen will einen Impuls für nationale und internationale Film- und TV-Produzenten setzen, Land und Stadt Salzburg noch intensiver als bisher als traditionell bewährten Filmstandort zu nutzen. Ziel ist die Förderung der kulturellen und filmwirtschaftlichen Entwicklung Salzburgs und von Film- und Fernsehproduktionen, die einen möglichst hohen gesamtwirtschaftlichen Nutzen für Salzburg sowie die Erreichung des „Salzburger Filmbrancheneffekts“, insbesondere durch eine erhöhte Beschäftigungsmöglichkeit in der Salzburger Filmbranche, erwarten lassen.
www.salzburgagentur.at
FILM/FERNSEH-ABKOMMEN
Ziel des Abkommens ist es, zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Film und Fernsehen, insbesondere zur Herstellung österreichischer Kinofilme beizutragen, die den Voraussetzungen des Filmförderungsgesetzes und des Rundfunkgesetzes entsprechen. Voraussetzung für eine Mitfinanzierung aus Abkommensmitteln ist eine Förderungszusage des Österreichischen Filminstituts bzw. im Rahmen der „Innovations- und Nachwuchsfinanzierung“ einer anderen öffentlichen Filmförderstelle. Filme, die speziell und typisch zur Fernsehausstrahlung und nicht zur Auswertung im Kino geeignet erscheinen, sind nicht Gegenstand der Finanzierung.
http://www.filminstitut.at/downloads/11592876FilmFernsehAbkommenmitZusatzvom%2018.09.2006.pdf
FERNSEHFONDS AUSTRIA
Die Förderungen sollen zur Steigerung der Qualität der Fernsehproduktion und der Leistungsfähigkeit der österreichischen Filmwirtschaft beitragen, den Medienstandort Österreich stärken und eine vielfältige Kulturlandschaft gewährleisten. Darüber hinaus soll die Förderung einen Beitrag zur Stärkung des audiovisuellen Sektors in Europa leisten. Die Förderung betrifft ausschließlich die Herstellung von Fernsehfilmen, -Serien und -Dokumentationen mit einer Mindestlänge von 23 Minuten.
www.fernsehfonds.at

