Die Zusagen im Bereich der Herstellung betrugen 32,8 Mio. Euro, 2006 waren es 29,1 Mio. Euro. 66% aller zugesagten Mittel erhielten die Kinofilme.
Springen Sie zu folgenden Inhalten:

4.3 Herstellungsförderung
4.3a Zusagen
4.3a Zusagen (Kinofilme)
4.3a Zusagen (Fernsehfilme, Sonstige Filme, Incoming Productions)
4.3b Zusage nach Sparten - Kinofilme
Kinofilme Spielfilme / Dokumentarfilm
4.3b Zusage nach Sparten - Fernsehfilme
Fernsehfilme Spielfilme / Dokumentarfilme / Serien
Fernsehfilme Spielfilme / Dokumentarfilme / Serien
Quelle: Förderinstitutionen
Kinofilme: gewerbsmäßig hergestellte Kinofilme ab 60 Minuten für Spiel- und Dokumentarfilme, für Kinder- und Nachwuchsfilme gilt eine geringere Mindestlaufzeit; internationale Koproduktionen gelten als Ö Filme, sofern sie den bilateralen oder dem multilateralen Abkommen entsprechen (Mindestanteile, finanzieller, künstlerischer und technischer Anteil)
Fernsehfilme: gewerbsmäßig hergestellte Fernsehfilme und -serien ab einer Länge von 23 Minuten
Sonstige Filme: nicht gewerbsmässig hergestellte Filme, insbesondere auch Kurz-, Animations- und Experimentalfilme sowie Videoprojekte
Incoming Productions:
Die Initiative zur Produktion geht von einer ausländischen Firma aus und mehr als 50 % werden mit Mitteln aus dem Ausland finanziert.
Eine Produktion oder Firma aus dem "Gastland", die technische Einrichtungen oder Hilfsmittel zur Verfügung stellt, kann beteiligt sein. Wenn aber die Produktionsfirma aus dem "Gastland" tatsächlicher Koproduzent mit einer Minderheitsbeteiligung ist und Miteigentümer des Negativs ist, Zugang zu Materialien hat und einen entsprechenden proportionalen Anteil an den Einnahmen erhält, dann wird der Film als minoritäre Koproduktion gewertet.
Wenn die Produktionsfirma in dem "Gastland" nur zum Zweck der Produktion dieses Films von der initiierenden, nicht-nationalen Firma gegründet wurde, dann ist der Film ein eingehender "Investitionsfilm".
*/ Referenzmittel sind richtlinienkonform in dieser Tabelle nur enthalten, sofern sie im Berichtsjahr für ein konkretes Projekt bestimmt sind.
- trifft nicht zu
Kinofilme: gewerbsmäßig hergestellte Kinofilme ab 60 Minuten für Spiel- und Dokumentarfilme, für Kinder- und Nachwuchsfilme gilt eine geringere Mindestlaufzeit; internationale Koproduktionen gelten als Ö Filme, sofern sie den bilateralen oder dem multilateralen Abkommen entsprechen (Mindestanteile, finanzieller, künstlerischer und technischer Anteil)
Fernsehfilme: gewerbsmäßig hergestellte Fernsehfilme und -serien ab einer Länge von 23 Minuten
Sonstige Filme: nicht gewerbsmässig hergestellte Filme, insbesondere auch Kurz-, Animations- und Experimentalfilme sowie Videoprojekte
Incoming Productions:
Die Initiative zur Produktion geht von einer ausländischen Firma aus und mehr als 50 % werden mit Mitteln aus dem Ausland finanziert.
Eine Produktion oder Firma aus dem "Gastland", die technische Einrichtungen oder Hilfsmittel zur Verfügung stellt, kann beteiligt sein. Wenn aber die Produktionsfirma aus dem "Gastland" tatsächlicher Koproduzent mit einer Minderheitsbeteiligung ist und Miteigentümer des Negativs ist, Zugang zu Materialien hat und einen entsprechenden proportionalen Anteil an den Einnahmen erhält, dann wird der Film als minoritäre Koproduktion gewertet.
Wenn die Produktionsfirma in dem "Gastland" nur zum Zweck der Produktion dieses Films von der initiierenden, nicht-nationalen Firma gegründet wurde, dann ist der Film ein eingehender "Investitionsfilm".
*/ Referenzmittel sind richtlinienkonform in dieser Tabelle nur enthalten, sofern sie im Berichtsjahr für ein konkretes Projekt bestimmt sind.
- trifft nicht zu
Quelle: Förderinstitutionen
Kinofilme: gewerbsmäßig hergestellte Kinofilme ab 60 Minuten für Spiel- und Dokumentarfilme, für Kinder- und Nachwuchsfilme gilt eine geringere Mindestlaufzeit; internationale Koproduktionen gelten als Ö Filme, sofern sie den bilateralen oder dem multilateralen Abkommen entsprechen (Mindestanteile, finanzieller, künstlerischer und technischer Anteil)
*/ Referenzmittel sind richtlinienkonform in dieser Tabelle nur enthalten, sofern sie im Berichtsjahr für ein konkretes Projekt bestimmt sind.
- trifft nicht zu
Kinofilme: gewerbsmäßig hergestellte Kinofilme ab 60 Minuten für Spiel- und Dokumentarfilme, für Kinder- und Nachwuchsfilme gilt eine geringere Mindestlaufzeit; internationale Koproduktionen gelten als Ö Filme, sofern sie den bilateralen oder dem multilateralen Abkommen entsprechen (Mindestanteile, finanzieller, künstlerischer und technischer Anteil)
*/ Referenzmittel sind richtlinienkonform in dieser Tabelle nur enthalten, sofern sie im Berichtsjahr für ein konkretes Projekt bestimmt sind.
- trifft nicht zu
Quelle: Förderinstitutionen
Fernsehfilme: gewerbsmäßig hergestellte Fernsehfilme und -serien ab einer Länge von 23 Minuten
Sonstige Filme: nicht gewerbsmässig hergestellte Filme, insbesondere auch Kurz-, Animations- und Experimentalfilme sowie Videoprojekte
Incoming Productions:
Die Initiative zur Produktion geht von einer ausländischen Firma aus und mehr als 50 % werden mit Mitteln aus dem Ausland finanziert.
Eine Produktion oder Firma aus dem "Gastland", die technische Einrichtungen oder Hilfsmittel zur Verfügung stellt, kann beteiligt sein. Wenn aber die Produktionsfirma aus dem "Gastland" tatsächlicher Koproduzent mit einer Minderheitsbeteiligung ist und Miteigentümer des Negativs ist, Zugang zu Materialien hat und einen entsprechenden proportionalen Anteil an den Einnahmen erhält, dann wird der Film als minoritäre Koproduktion gewertet.
Wenn die Produktionsfirma in dem "Gastland" nur zum Zweck der Produktion dieses Films von der initiierenden, nicht-nationalen Firma gegründet wurde, dann ist der Film ein eingehender "Investitionsfilm".
*/ Referenzmittel sind richtlinienkonform in dieser Tabelle nur enthalten, sofern sie im Berichtsjahr für ein konkretes Projekt bestimmt sind.
- trifft nicht zu
Fernsehfilme: gewerbsmäßig hergestellte Fernsehfilme und -serien ab einer Länge von 23 Minuten
Sonstige Filme: nicht gewerbsmässig hergestellte Filme, insbesondere auch Kurz-, Animations- und Experimentalfilme sowie Videoprojekte
Incoming Productions:
Die Initiative zur Produktion geht von einer ausländischen Firma aus und mehr als 50 % werden mit Mitteln aus dem Ausland finanziert.
Eine Produktion oder Firma aus dem "Gastland", die technische Einrichtungen oder Hilfsmittel zur Verfügung stellt, kann beteiligt sein. Wenn aber die Produktionsfirma aus dem "Gastland" tatsächlicher Koproduzent mit einer Minderheitsbeteiligung ist und Miteigentümer des Negativs ist, Zugang zu Materialien hat und einen entsprechenden proportionalen Anteil an den Einnahmen erhält, dann wird der Film als minoritäre Koproduktion gewertet.
Wenn die Produktionsfirma in dem "Gastland" nur zum Zweck der Produktion dieses Films von der initiierenden, nicht-nationalen Firma gegründet wurde, dann ist der Film ein eingehender "Investitionsfilm".
*/ Referenzmittel sind richtlinienkonform in dieser Tabelle nur enthalten, sofern sie im Berichtsjahr für ein konkretes Projekt bestimmt sind.
- trifft nicht zu
Sie haben leider keinen Flash-Player oder eine zu alte Version des Flash-Players installiert.
Flash-Player jetzt installieren
Flash-Player jetzt installieren
Quelle: Förderinstitutionen
Sie haben leider keinen Flash-Player oder eine zu alte Version des Flash-Players installiert.
Flash-Player jetzt installieren
Flash-Player jetzt installieren
Quelle: Förderinstitutionen
Sie haben leider keinen Flash-Player oder eine zu alte Version des Flash-Players installiert.
Flash-Player jetzt installieren
Flash-Player jetzt installieren
Quelle: Förderinstitutionen
Sie haben leider keinen Flash-Player oder eine zu alte Version des Flash-Players installiert.
Flash-Player jetzt installieren
Flash-Player jetzt installieren
Quelle: Förderinstitutionen

